Marktpreisermittlung
Kompakte Immobilienbewertung mit reduziertem Umfang gegenüber einem Verkehrswertgutachten
Was ist eine Marktpreisermittlung?
Eine Marktpreisermittlung bietet eine kompakte, sachverständige Einschätzung des Immobilienwerts. Sie unterstützt insbesondere Kauf- und Verkaufsentscheidungen, die Einordnung einzelner Objekte und die Planung innerhalb eines Immobilienbestands.
Die Bewertung orientiert sich an den für das Objekt geeigneten normierten Wertermittlungsverfahren und den relevanten Marktdaten. Im Vergleich zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten fallen die schriftlichen Erläuterungen und die Dokumentation geringer aus. Behördliche Auskünfte werden im üblichen Leistungsumfang nicht gesondert eingeholt; vorhandene Unterlagen und vereinbarte Annahmen werden berücksichtigt.
Für die Vorlage bei Behörden, Gerichten oder für streitige Bewertungsanlässe ist der erforderliche Nachweisumfang vorab zu klären. Hierfür kommt regelmäßig ein ausführliches Verkehrswertgutachten in Betracht.
Wann ist eine Marktpreisermittlung die richtige Wahl?
Es gibt viele Situationen, in denen eine Immobilienwertermittlung benötigt wird und eine Marktpreisermittlung ausreicht. In den folgenden Fällen ist eine Marktpreisermittlung in der Regel ausreichend:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Preisfindungen innerhalb der Familie bzw. im Bekannten- oder Verwandtenkreis
- Erstellung einer Vermögensbilanz
Wann ist eine Marktpreisermittlung nicht ausreichend?
Soll das Gutachten für gerichtliche Fälle (z.B. Zwangsversteigerung, Enteignungs-/Entschädigungsverfahren), Behörden oder zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für die Erbschaftsbesteuerung (§198 BewG) genutzt werden, muss in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erstellt werden. Weitere Fälle, in denen ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB benötigt wird sind:
- Erbauseinandersetzung
- Ehescheidung
- Finanzierungswertermittlung
- Vermögensaufteilung
- als Gegengutachten.
Der Ablauf einer Marktpreisermittlung
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Ihre Beauftragung. Sie können die Marktpreisermittlung direkt über das Beauftragungsformular auf dieser Seite bestellen und uns alle vorhandenen Unterlagen übermitteln.
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Ortstermin. Nach Beauftragung kontaktieren wir Sie und vereinbaren einen Termin zur Begehung des Objektes.
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Gutachtenerstellung. Im Anschluss an den Ortstermin wird die Wertermittlung vorgenommen, die Marktpreisermittlung erstellt und an Sie versendet.
Leistungsumfang & Honorar
Die Wertermittlung erfolgt nach den normierten Verfahren im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren (zwei Verfahren werden angewendet). Die Marktanpassung erfolgt über die Marktanpassungsfaktoren des zuständigen Gutachterausschusses.
Sie erhalten die Marktpreisermittlung als PDF-Dokument. Eine gebundene Ausfertigung vereinbaren wir auf Wunsch einschließlich etwaiger Mehrkosten vorab. Die Bearbeitungsfrist setzt vollständige Unterlagen, den Ortstermin und einen zulässigen Arbeitsbeginn voraus. Den konkreten Fertigstellungstermin bestätigen wir mit der Auftragsannahme.
Für die Vergütung gilt die Spalte „Kaufpreisaufteilung, Marktpreisermittlung“ unserer Honorarvereinbarung:
Das Grundhonorar richtet sich nach der in der Honorarvereinbarung beschriebenen Wertgrundlage, die erst während der Bewertung ermittelt wird. Der Ausgangsbetrag bis 400.000 € Wert beträgt 2.454,97 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (2.063,00 € netto), vor Indexanpassung. Zwischenwerte werden interpoliert; maßgeblich ist die passende Spalte der Honorartabelle.
Hinzu kommen die dort beschriebenen Zuschläge, 5 % Nebenkosten auf das Grundhonorar und vereinbarte weitere Leistungen oder Auslagen. Deshalb lässt sich der endgültige Gesamtpreis vor der Bewertung noch nicht bestimmen. Konkrete Zuschläge und zusätzliche Leistungen stimmen wir vor Ausführung mit Ihnen ab.
Beauftragung
Sie möchten das Ingenieurbüro Reifferscheidt mit der Erstattung einer Marktpreisermittlung beauftragen? Dann können Sie dies bequem über das folgende Formular tun.
Können wir Sie unterstützen?
Kontaktieren Sie uns.
Unterlagen
Welche Unterlagen werden für Ihr Gutachten benötigt? In unserer zentralen Unterlagenliste ist Marktpreisermittlung bereits ausgewählt. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Teileigentum ergänzen Sie die Auswahl „Sondereigentum“.
Persönliche Unterlagenliste öffnen →
Die Liste unterscheidet zwischen Erforderlich, Empfohlen und Ergänzend hilfreich und lässt sich als PDF oder PNG speichern. Weitere objektbezogene Unterlagen sind ebenfalls willkommen. Fehlt etwas oder trifft eine Unterlage nicht zu, teilen Sie uns dies bitte mit. Nach Ihrer Beauftragung erhalten Sie den Upload-Link zu Ihrem Auftrag.
Fragen & Antworten zur Marktpreisermittlung
Bei vollständigen Unterlagen ist die Marktpreisermittlung häufig innerhalb einer Woche nach dem Ortstermin möglich. Der konkrete Zeitrahmen hängt von Objektumfang und Datenlage ab und wird mit Ihnen abgestimmt. Bitte nennen Sie wichtige Termine bereits bei der Beauftragung.
Beide Leistungen beruhen auf einer sachverständigen Wertermittlung. Die Marktpreisermittlung ist kompakter und enthält weniger ausführliche Erläuterungen und Unterlagenprüfungen. Sie eignet sich zur internen Orientierung und für außergerichtliche Entscheidungen. Für steuerliche Nachweise, behördliche oder gerichtliche Zwecke stimmen wir den erforderlichen Umfang ab; dafür ist regelmäßig ein ausführliches Verkehrswertgutachten die passende Leistung.
Der Wert wird für einen bestimmten Stichtag mit begründeten Annahmen und geeigneten Marktdaten ermittelt. Er ist keine Garantie für einen später tatsächlich erzielbaren Kaufpreis. Abweichungen können sich etwa durch Marktveränderungen, die Verhandlungssituation oder neue Informationen zum Objekt ergeben. Die Datengrundlage und die Grenzen der Aussage werden in der Ausarbeitung erläutert.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenberechnungen, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie bei vermieteten Immobilien Mietverträge und Mietübersicht. Rechte und Belastungen sollten mit den zugehörigen Unterlagen belegt werden. Behördliche Auskünfte werden bei der Marktpreisermittlung grundsätzlich nicht eigenständig eingeholt; der vereinbarte Prüfungsumfang und gegebenenfalls zugrunde gelegte Angaben werden dokumentiert.
Ihr Gutachten wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt. Wir stellen bei jedem Auftrag sicher, dass die formellen Anforderungen an die Zertifizierung des Gutachters für den konkreten Bewertungsanlass und Verwendungszweck erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere das einschlägige Fachgebiet, die Gültigkeit der Zertifizierung und die Anforderungen an die Zertifizierungsstelle.
Unsere Bewertung verbindet bautechnische und wirtschaftliche Sachkunde. Bauschäden, Modernisierungen, energetische Eigenschaften sowie wertrelevante Rechte und Belastungen werden objektbezogen eingeordnet. Mehr zu unserer Arbeitsweise erfahren Sie unter Über uns.
Die Zertifizierung beschreibt die Qualifikation des Sachverständigen. Sie ändert nicht den vereinbarten Leistungsumfang: Eine kompakte Marktpreisermittlung ersetzt keinen ausführlichen Nachweis für steuerliche oder gerichtliche Verfahren.
Ja. Sie kann eine Grundlage für Ankaufs- und Verkaufsentscheidungen oder die interne Einordnung einzelner Objekte und Portfolios sein. Bei wiederkehrenden Bewertungen stimmen wir Stichtage, Unterlagen und Bewertungsumfang mit Ihnen ab. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts beim Finanzamt wählen Sie bitte ein entsprechend beauftragtes Verkehrswertgutachten.
