Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ingenieurbüro Reifferscheidt, Inhaber Jan Reifferscheidt
Clematisweg 6, 22529 Hamburg
Telefon: +49 40 3070 2965 · E-Mail: anfrage@reifferscheidt.de
Stand: 27.10.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Erstellung von Immobiliengutachten durch das Ingenieurbüro Reifferscheidt. Unsere Angebote richten sich an Eigentümer und Erwerber vermieteter oder zur Vermietung bestimmter Immobilien. Auch private Vermieter können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Die Absicht, Mieteinnahmen zu erzielen, schließt Verbraucherrechte nicht automatisch aus.

Wir schulden als Werkleistung die fachgerechte Erstellung des vereinbarten Gutachtens. Maßgeblich sind der ausgewählte Gutachtentyp, das bezeichnete Bewertungsobjekt, der Bewertungsstichtag und der vereinbarte Verwendungszweck. Ein bestimmter Immobilienwert, eine bestimmte Restnutzungsdauer oder ein bestimmtes steuerliches Ergebnis werden nicht zugesagt. Die Geld-zurück-Garantie nach Ziffer 10 und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert nach § 194 BauGB. Eine Marktpreisermittlung dient der kompakten Marktpreiseinschätzung für private Entscheidungen und hat nicht den Umfang eines Verkehrswertgutachtens. Kaufpreisaufteilungen, Restnutzungsdauer-, AfA- und Mietwertgutachten dienen dem jeweils beschriebenen gesonderten Zweck. Ein AfA-Gutachten umfasst Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer. Steuerliche oder rechtliche Vertretung ist nicht Vertragsgegenstand.

2. Bestellung, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Die Darstellung unserer Leistungen ist eine Einladung zur Bestellung. Im Onlineformular können Sie Ihre Eingaben vor dem Absenden über die Zurück-Schaltflächen prüfen und berichtigen. Mit dem Button „Gutachten zahlungspflichtig beauftragen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit unserer ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichneten Annahme per E-Mail zustande. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Wir nehmen die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg) an oder informieren Sie, wenn wir sie nicht annehmen können; anschließend sind Sie ohne erneute Bestätigung nicht mehr an die Bestellung gebunden.

Vertragssprache ist Deutsch. Sie erhalten Ihre Bestelldaten, diese AGB, die Honorarvereinbarung und die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Die Unterlagen werden von uns zur Vertragsabwicklung gespeichert; ein jederzeitiger Zugang über ein Kundenkonto wird nicht zugesagt. Bitte speichern Sie die E-Mail und Anhänge. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Ausführung, Mitwirkung und Bearbeitungszeit

Wir erstellen das Gutachten unabhängig, unparteiisch und nach den für den Auftrag geltenden fachlichen Grundlagen. Wir dürfen geeignete Mitarbeiter einsetzen und bleiben für unsere vertraglichen Pflichten verantwortlich. Kostenpflichtige zusätzliche Fachgutachter werden nur nach vorheriger Vereinbarung hinzugezogen.

Bitte stellen Sie die Ihnen verfügbaren und für die Bewertung erforderlichen Unterlagen sowie zutreffende Angaben nach bestem Wissen bereit, teilen Sie bekannte Schäden und relevante Änderungen mit und ermöglichen Sie die vereinbarte Besichtigung. Die nach Gutachtentyp zusammengestellte Unterlagenliste finden Sie unter reifferscheidt.de/Unterlagen. Fehlende oder nicht einschlägige Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab. Die Liste ist keine pauschale Verpflichtung zur Beschaffung sachfremder Unterlagen.

Die im Angebot oder Bestellprozess genannte und mit der Auftragsbestätigung vereinbarte Bearbeitungsfrist gilt. Bei Restnutzungsdauergutachten beträgt sie regelmäßig höchstens vier Wochen, nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, die Ortsbesichtigung durchgeführt wurde und die Bearbeitung beginnen darf. Eine ausdrücklich vereinbarte Expressleistung hat Vorrang. Bei anderen Gutachtentypen bestätigen wir den Fertigstellungstermin mit der Auftragsannahme. Ist eine abweichende Frist erforderlich, stimmen wir diese vor Vertragsschluss mit Ihnen ab.

Ohne freiwilliges Verlangen nach einem vorzeitigen Arbeitsbeginn beginnen wir bei Verbrauchern erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Verzögert sich die Bearbeitung wegen fehlender erforderlicher Mitwirkung, informieren wir Sie und passen den Termin in angemessenem Umfang an. Gesetzliche Rechte bei Verzug oder Unmöglichkeit bleiben bestehen.

4. Honorar, Zusatzleistungen und Auslagen

Es gilt die bei Bestellung einbezogene Honorarvereinbarung oder ein vorrangiges individuelles Angebot. Für Verkehrswert-, AfA-Gutachten, Kaufpreisaufteilungen und Marktpreisermittlungen richtet sich das Honorar nach der dort beschriebenen Wertgrundlage und Berechnung. Da diese Wertgrundlage erst durch die Bewertung ermittelt wird, kann der endgültige Gesamtpreis nicht im Voraus angegeben werden. Die Honorarvereinbarung erläutert Basishonorar, etwaige Zuschläge, Nebenkosten und Auslagen einschließlich Umsatzsteuer.

Für ein separat bestelltes Restnutzungsdauergutachten gilt der im Bestellformular angezeigte Gesamtpreis einschließlich der ausgewählten Zusatzleistungen und Umsatzsteuer. Mietwertgutachten werden nach dem vereinbarten Zeitaufwand und den ausgewiesenen Bruttostundensätzen abgerechnet. Nicht bereits eindeutig vereinbarte kostenpflichtige Zusatzleistungen sowie die konkrete Höhe von Zuschlägen innerhalb einer Spanne werden vor Ausführung mit Ihnen in Textform vereinbart. Eine einseitige, nicht vereinbarte Erweiterung des Auftrags findet nicht statt.

5. Übergabe, Abnahme, Zahlung und Verzug

Das Gutachten wird grundsätzlich digital als signiertes PDF übergeben. Eine zusätzliche gebundene Papierfassung wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch gegen die in der Honorarvereinbarung genannten Mehrkosten gefertigt. Sie sind zur Abnahme eines vertragsgemäß hergestellten Gutachtens nach § 640 BGB verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion, insbesondere die besonderen Hinweispflichten gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

Die Vergütung wird nach Abnahme und Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen durch Überweisung auf das Rechnungskonto zu zahlen. Für Restnutzungsdauergutachten ist keine Vorauszahlung erforderlich. Im Übrigen können Vorauszahlungen nur ausdrücklich vereinbart und Abschlagszahlungen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 632a BGB, verlangt werden. Geleistete Zahlungen werden angerechnet.

Verzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der gesetzliche Verzugszins beträgt bei Beteiligung eines Verbrauchers fünf Prozentpunkte, bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden nicht eingeschränkt.

6. Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Werkverträge, insbesondere nach §§ 634 ff. BGB. Bitte teilen Sie uns Beanstandungen möglichst konkret mit, damit wir sie prüfen und gegebenenfalls nacherfüllen können. Ihre gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen werden dadurch nicht verkürzt. Die Beseitigung eines von uns zu verantwortenden Mangels erfolgt ohne Zusatzhonorar.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Behörden, Gerichte und andere Dritte entscheiden eigenständig über die Verwendung und Anerkennung eines Gutachtens. Dies beseitigt weder unsere Pflicht zur fachgerechten Leistung noch die gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechte oder die ausdrücklich eingeräumte Geld-zurück-Garantie.

7. Kündigung und Widerruf

Sie können den Werkvertrag bis zur Vollendung des Gutachtens nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall können wir die vereinbarte Vergütung verlangen, müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb oder böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen. Es gilt die gesetzliche Regelung einschließlich der dort vorgesehenen Vermutung; eine pauschale Vergütung von 50 % für noch nicht erbrachte Leistungen wird nicht vereinbart. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt bestehen. Für die Kündigung genügt Textform, zum Beispiel E-Mail.

Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht bleibt davon unabhängig bestehen. Beim wirksamen Widerruf richten sich die Folgen nach den Widerrufsvorschriften, nicht nach einer Kündigungspauschale. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung. Sie können die elektronische Funktion Vertrag widerrufen nutzen.

8. Nutzung des Gutachtens und Vertraulichkeit

Sie dürfen das Gutachten für den vereinbarten Zweck verwenden und dazu insbesondere an Steuerberater, Finanzbehörden, Gerichte, Finanzierungsinstitute oder andere berechtigt Beteiligte weitergeben. Eine Veröffentlichung oder Weiterverwendung für einen wesentlich anderen Zweck stimmen Sie bitte mit uns ab. Gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt. Inhaltlich verfälschende Änderungen oder aus dem Zusammenhang gelöste Wiedergaben sind unzulässig.

Wir behandeln nicht öffentliche auftragsbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie zur Durchführung des Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Eine gesonderte Einwilligung ist für die zur Vertragserfüllung erforderliche Datenverarbeitung nicht notwendig.

9. Zusätzliche Bearbeitungen bei Restnutzungsdauergutachten

Eine einmalige Anpassung aufgrund nachträglich geänderter Kundeneingaben ist im Honorar enthalten. Eine nach Fertigstellung zusätzlich beauftragte Änderung des Bewertungsstichtags wird mit 94,01 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer (79,00 Euro netto) berechnet, soweit keine weitergehende Neubewertung erforderlich ist; deren Umfang und Preis vereinbaren wir gesondert. Gesetzliche Mängelrechte und die kostenlose Berichtigung von uns zu verantwortender Fehler werden dadurch nicht eingeschränkt.

10. Geld-zurück-Garantie für Restnutzungsdauergutachten

Wird ein Restnutzungsdauergutachten vom Finanzamt trotz eines erfolglosen Einspruchs bestandskräftig nicht anerkannt, erstatten wir im Rahmen dieser freiwilligen Garantie das für das betroffene Gutachten an uns gezahlte Honorar. Voraussetzung ist, dass eine Ortsbesichtigung durchgeführt wurde und Sie uns den Bescheid einschließlich der Begründung der Nichtanerkennung zur fachlichen Stellungnahme zur Verfügung stellen. Räumen Sie uns hierfür mindestens drei Wochen ein und legen Sie fristgerecht Einspruch unter Beifügung unserer Stellungnahme ein. Droht eine Frist abzulaufen, müssen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung diese unabhängig von der Bearbeitungszeit unserer Stellungnahme wahren; informieren Sie uns bitte umgehend. Die Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs wird für diese Garantie nicht verlangt.

Die Garantie greift nicht, wenn die Nichtanerkennung darauf beruht, dass sich nach der Beauftragung die maßgeblichen rechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen geändert haben, insbesondere durch Gesetze, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Steuer-, Beratungs- oder Verfahrenskosten. Ansprüche aus gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechten bleiben von den Voraussetzungen und Ausschlüssen dieser freiwilligen Garantie unberührt.

Stellen wir bei der anfänglichen Prüfung fest, dass ein Restnutzungsdauergutachten für Sie wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bieten wir Ihnen nach Rücksprache weiterhin die kostenfreie Aufhebung des Auftrags an.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates unberührt. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung für Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts bedarf einer gesonderten, gesetzlich zulässigen Vereinbarung.

Für Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags genügt Textform, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Form verlangt. Individuelle Abreden bleiben auch ohne Textform wirksam. Ist eine AGB-Bestimmung unwirksam, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 306 BGB; der übrige Vertrag bleibt im gesetzlichen Umfang bestehen.

Vertragsunterlagen als PDF herunterladen (AGB, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Honorarvereinbarung)

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