Kaufpreisaufteilung
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Wir bestimmen für Sie die Kaufpreisaufteilung. Die Nutzung des „Umgekehrten Ertragswertverfahren“ führt in vielen Fällen zu einem höheren Gebäudeanteil am Gesamtwert. Damit erhöht sich die jährliche Abschreibung für Sie. Im Idealfall lassen Sie die Kaufpreisaufteilung bereits vor dem notariellen Kauf berechnen. Das Ergebnis der Berechnung überführen Sie anschließend in den Entwurf des notariellen Kaufvertrags. Aber auch eine Kaufpreisaufteilung nach Kauf ist möglich, um die AfA für noch offene Steuerjahre zu korrigieren und fortan anzuwenden. Die ursprüngliche Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlage stellt keinen Grundlagenbescheid dar, der eine Bindungswirkung für Folgejahre entfalten könnte. Denn nach der sogenannten „Abschnittsbesteuerung“ ist die AfA jährlich in Ansatz zu bringen und ggf. zu berichtigen.
Update: Derzeit können wir aus Kapazitätsgründen keine Berechnungen über die Kaufpreisaufteilung ausstellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Häufig gestellte Fragen
Sie können die Abschreibungsgrundlagen (Abschreibungsbemessungsgrundlage) für ihre vermietete Immobilie für noch alle offenen Steuerjahre neu ermitteln (lassen) und fortan verwenden. Die ursprüngliche Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlage stellt keinen Grundlagenbescheid dar, der eine Bindungswirkung für Folgejahre entfalten könnte. Nach der sogenannten „Abschnittsbesteuerung“ ist die AfA jährlich in Ansatz zu bringen und ggf. zu berichtigen.
Mit dem BFH-Urteil vom 21. Juli 2020 wurde die Gleichwertigkeit des Ertragswertverfahrens gegenüber dem Sach- und Vergleichswertverfahren bestätigt. Seitdem können alle drei Verfahren zur Ermittlung genutzt werden. Um die Anwendung des „Umgekehrten Ertragswertverfahren“ ist möglich.
Das umgekehrte Ertragswertverfahren nach Jacoby/Geiling ermöglicht anhand einer typisierten Renditeerwartung, einer Abzinsung und den wertbeeinflussenden Immobilienparametern die Bestandteile des Gesamtkaufpreises praktikabel zu ermitteln. Die Nutzung des „Umgekehrten Ertragswertverfahren“ führt in vielen Fällen zu einem höheren Gebäudeanteil am Gesamtwert. Damit erhöht sich die jährliche Abschreibung für Sie.