AfA-Rechner
Dieser Rechner soll Ihnen ermöglichen, die Abschreibung für Abnutzung (AfA) Ihrer vermieteten Immobilie (kurz: Gebäude-AfA) zu berechnen. Sie können die jährliche Abschreibungshöhe bei Abschreibung des Gebäudes über die typisierte Abschreibungsdauer (gesetzliche "Standardabschreibung") berechnen. Weiterhin können Sie die Abschreibungshöhe bei Darlegung einer kürzeren restlichen Nutzungsdauer des Gebäudes sowie die potenzielle jährliche und kumulierte Steuerersparnis für beliebige Restnutzungsdauern simulieren. Für die Geltendmachung einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG benötigen Sie ein Sachverständigengutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Kurzanleitung für diesen AfA-Rechner
Pflichtfelder: Diese Felder müssen ausgefüllt werden.
Relative Felder: Diese Felder können genutzt werden, um die dazugehörigen Pflichtfelder zu berechnen.
Optionale Felder: Diese Felder sind mit Standardwerten vorausgefüllt und können bei Bedarf angepasst werden.
Berechnung: Es werden alle Ergebnisse automatisch berechnet, sobald Sie eine Änderung vornehmen und danach in einen beliebigen Bereich außerhalb der geänderten Zelle klicken.
Weitere Erklärungen: Schweben Sie mit Ihrer Maus über die Informationssymbole der einzelen Eingabezellen, um weitere Eingabehilfen und Erklärungen zu erhalten.
Abschreibungstabelle
Nr | Steuerjahr | Abschreibung typisiert in € | Abschreibung mit Gutachten in € | Kumulierte Abschreibung typisiert in € | Kumulierte Abschreibung Gutachten in € | Restbuchwert typisiert in € | Restbuchwert mit Gutachten in € | Steuerliche Ersparnis in € | Kumulierte Steuerliche Ersparnis in € |
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Wenn Sie Ihr vermietetes Gebäude über eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer abschreiben wollen, benötigen Sie für das Finanzamt ein Gutachten als Nachweis über die kürzere Restnutzungsdauer. Das Gutachten muss laut Anweisungen des BMF von einem nach DIN ISO EN 17024 zertifizierten Gutachter/Sachverständigen ausgestellt werden und auch mögliche Nachfolgenutzungen berücksichtigen.
Wenn Sie Ihr vermietetes Gebäude über eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer abschreiben wollen, benötigen Sie für das Finanzamt ein Gutachten als Nachweis über die kürzere Restnutzungsdauer. Das Gutachten muss laut Anweisungen des BMF von einem nach DIN ISO EN 17024 zertifizierten Gutachter/Sachverständigen ausgestellt werden und auch mögliche Nachfolgenutzungen berücksichtigen.