Wertindikation
Umfangreiche Wertindikation als Alternative zum Verkehrswertgutachten
Was ist eine Wertindikation?
Eine Wertindikation bietet eine kompakte, sachverständige Einschätzung des Immobilienwerts. Sie unterstützt insbesondere Kauf- und Verkaufsentscheidungen, die Einordnung einzelner Objekte und die Planung innerhalb eines Immobilienbestands.
Die Bewertung orientiert sich an den für das Objekt geeigneten normierten Wertermittlungsverfahren und den relevanten Marktdaten. Im Vergleich zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten fallen die schriftlichen Erläuterungen und die Dokumentation geringer aus. Behördliche Auskünfte werden im üblichen Leistungsumfang nicht gesondert eingeholt; vorhandene Unterlagen und vereinbarte Annahmen werden berücksichtigt.
Für die Vorlage bei Behörden, Gerichten oder für streitige Bewertungsanlässe ist der erforderliche Nachweisumfang vorab zu klären. Hierfür kommt regelmäßig ein ausführliches Verkehrswertgutachten in Betracht.
Wann ist eine Wertindikation die richtige Wahl?
Es gibt viele Situationen, in denen eine Immobilienwertermittlung benötigt wird und eine Wertindikation ausreicht. In den folgenden Fällen ist eine Wertindikation in der Regel ausreichend:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Preisfindungen innerhalb der Familie bzw. im Bekannten- oder Verwandtenkreis
- Erstellung einer Vermögensbilanz
Wann ist eine Wertindikation nicht ausreichend?
Soll das Gutachten für gerichtliche Fälle (z.B. Zwangsversteigerung, Enteignungs-/Entschädigungsverfahren), Behörden oder zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für die Erbschaftsbesteuerung (§198 BewG) genutzt werden, muss in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erstellt werden. Weitere Fälle, in denen ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB benötigt wird sind:
- Erbauseinandersetzung
- Ehescheidung
- Finanzierungswertermittlung
- Vermögensaufteilung
- als Gegengutachten.
Der Ablauf einer Wertindikation
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Ihre Beauftragung. Sie können die Wertindikation direkt über das Beauftragungsformular auf dieser Seite bestellen und uns alle vorhandenen Unterlagen übermitteln.
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Ortstermin. Nach Beauftragung kontaktieren wir Sie und vereinbaren einen Termin zur Begehung des Objektes.
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Gutachtenerstellung. Im Anschluss an den Ortstermin wird die Wertermittlung vorgenommen, die Wertindikation erstellt und an Sie versendet.
Leistungsumfang & Honorar
Die Wertermittlung erfolgt nach den normierten Verfahren im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren (zwei Verfahren werden angewendet). Die Marktanpassung erfolgt über die Marktanpassungsfaktoren des zuständigen Gutachterausschusses.
Sie erhalten die Wertindikation nach der Ortsbesichtigung wahlweise als PDF-Dokument oder in gebundener Form per Post. Die Lieferung nach dem Ortstermin erfolgt in der Regel sehr zeitnah.
Die Kosten für eine Wertindikation betragen 75% der Kosten für ein Verkehrswertgutachten und können unserer Honorartabelle entnommen werden:
Beauftragung
Sie möchten das Ingenieurbüro Reifferscheidt mit der Erstattung einer Wertindikation beauftragen? Dann können Sie dies bequem über das folgende Formular tun.
Können wir Sie unterstützen?
Kontaktieren Sie uns.
Unterlagen
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) der Liegenschaft, wenn Eintragungen in Abt. I und II bestehen, die dazugehörigen notariellen Verträge
- Baurechtliche Informationen – Bauantrag, Baugenehmigung, Bebauungsplan
- Zusammenstellung der Flächen- und Raumangaben, Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
- Berechnung der Bruttogrundflächen und des Bruttorauminhaltes
- Maßstäbliche Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Nachweise über Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre
- Mieterübersicht und bestehende Mietverträge, letzte Mietanpassung
- Aufstellung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten
- Behördenauskünfte: Auskunft über Erschließungsbeiträge, Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücknachweis mit m²-Angabe), Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Bei Wohn- und Teileigentum: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Betriebskostenabrechnung
- Bei Rechten und Belastungen: Erbbaurechtsverträge, Eintragungsbewilligungen, Nachweis des aktuellen Erbbauzinses
Fragen & Antworten zur Wertindikation
Bei vollständigen Unterlagen ist die Wertindikation häufig innerhalb einer Woche nach dem Ortstermin möglich. Der konkrete Zeitrahmen hängt von Objektumfang und Datenlage ab und wird mit Ihnen abgestimmt. Bitte nennen Sie wichtige Termine bereits bei der Beauftragung.
Beide Leistungen beruhen auf einer sachverständigen Wertermittlung. Die Wertindikation ist kompakter und enthält weniger ausführliche Erläuterungen und Unterlagenprüfungen. Sie eignet sich zur internen Orientierung und für außergerichtliche Entscheidungen. Für steuerliche Nachweise, behördliche oder gerichtliche Zwecke stimmen wir den erforderlichen Umfang ab; dafür ist regelmäßig ein ausführliches Verkehrswertgutachten die passende Leistung.
Der Wert wird für einen bestimmten Stichtag mit begründeten Annahmen und geeigneten Marktdaten ermittelt. Er ist keine Garantie für einen später tatsächlich erzielbaren Kaufpreis. Abweichungen können sich etwa durch Marktveränderungen, die Verhandlungssituation oder neue Informationen zum Objekt ergeben. Die Datengrundlage und die Grenzen der Aussage werden in der Ausarbeitung erläutert.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenberechnungen, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie bei vermieteten Immobilien Mietverträge und Mietübersicht. Rechte und Belastungen sollten mit den zugehörigen Unterlagen belegt werden. Behördliche Auskünfte werden bei der Wertindikation grundsätzlich nicht eigenständig eingeholt; der vereinbarte Prüfungsumfang und gegebenenfalls zugrunde gelegte Angaben werden dokumentiert.
Qualifizierte Sachverständige unseres Büros beurteilen die Immobilie unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Jan Reifferscheidt verbindet ein Ingenieurstudium (M.Sc.), wirtschaftswissenschaftliche Qualifikation (MBA) und Erfahrung als Energieeffizienz-Experte. Mehr zu unserer Arbeitsweise und den Zertifizierungen finden Sie unter Über uns.
Ja. Sie kann eine Grundlage für Ankaufs- und Verkaufsentscheidungen oder die interne Einordnung einzelner Objekte und Portfolios sein. Bei wiederkehrenden Bewertungen stimmen wir Stichtage, Unterlagen und Bewertungsumfang mit Ihnen ab. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts beim Finanzamt wählen Sie bitte ein entsprechend beauftragtes Verkehrswertgutachten.
